Gefahrguttransporte schon jetzt auf ADR 2009 umstellen

ADR 2009 bringt Vereinfachung bei Begleitpapieren – ADN-Übereinkommen über Beförderung von Gefahrgut auf Binnenwasserstraßen auf gesamter Donau bereits absehbar.

\“Mit ADR 2009, den neuen Regeln über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kommtes zu wichtigen Vereinfachungen bei den Begleitpapieren. Eine zentrale Standardunfallanweisung für die Lenker ersetzt diebisherigen stoffbezogenen Unfallmerk-blätter für die verschiedenen 3366 Gefahrgüter (UN-Nummern). Bereits 30 Sprachfassungen sind auf der Homepage der UNO für die Lenker verfügbar. DieBürokratievereinfachung sollte Anreiz sein, sämtliche Gefahrguttransporte schon jetzt auf die neuen Vorschriften ADR 2009 umzustellen\”, so Harald Bollmann, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), beim heutigen Österreichischen Gefahrguttag im Rahmen der Transportsicherheitstage 2009.

\“Mit der Anwendung der neuen Vorschriften müssen zudem die Inhalte der \‘Ausrüstungskoffer\’ auf Konformität mit den neuen Ausrüstungsvorschriften geprüft werden\”, betont Bollmann, dass das Fehlen von zB Warnwesten, Schutzhandschuhen, Augenspülflaschen oder Notfallflucht-masken zu unnötigen Strafen führt. Während der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes im Frühjahr 2010 können sowohl ADR 2007
als auch ADR 2009 angewendet werden.

Europaweit sind ab 1. Jänner 2010 sogenannte Tunnelbeschränkungscodes zu beachten. Diese sind künftig im Beförderungspapier neben den gefahrgutspezifischen Angabenanzuführen, wenn Tunnels, für die Einschränkungen gelten, durchfahren werden. Experten führen derzeit europaweit Tunnel-Risikobewertungen durch. \“Die Tunnels auf den heimischen Autobahnen und Schnellstraßen gelten als sehr sicher und werden bis auf einige Ausnahmen keiner Beschränkung (Kategorie A) unterliegen. Bis spätestens Ende 2009 sind jedoch jene Tunnels zu kennzeichnen, für die Einschränkungen (Tunnelkategorien B bis E) und Maßnahmen gelten, und in einem zentralen, europaweiten Verzeichnis (bei der UNO) zu veröffentlichen\”, so Bollmann.
\“Ein im Beförderungspapier eingetragener Tunnelbeschränkungscode B der gesamten Ladung bedeutet, dass Tunnels der Kategorien B, C, D und E nicht durchfahren werden dürfen\”, sagt Bollmann. Die Schweiz habe bereits 15 Tunnels der schärfsten Kategorie E zugeweisen, wodurch Gefahrguttransporte in unserem Nachbarland beachtlich erschwert werden. Deutschland hat ebenfalls schon Tunnelbeschränkungen bekannt gegeben.
Erfreulich sei die fortschreitende Anhebung der Sicherheitsstandards bei Gefahrguttransporten auf Wasserstraßen.

Zuletzt ratifizierte im Oktober 2009 die Slowakei als elfter Staat nach Kroatien und Rumänien das ADN-Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf
Binnenwasserstraßen. Ab 20. November 2009 gelten damit für grenzüberschreitende Schiffstransporte zB von Wien nach Bratislava die strengeren völkerrechtlichen Gefahrgutstandards. \“Mit den beiden noch ausständigen Ratifikationen von Serbien und Ukraine, die in absehbarer Zeit erwartet werden, unterliegen alle.

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